Evaluierung psychischer Belastung: Der gesetzliche Auftrag

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen und Verhältnisse unter denen Arbeit stattfindet.
Mit 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum ASchG in Kraft getreten. Bei den meisten Änderungen im ASchG handelt es sich um Klarstellungen. Bereits bisher galt schon, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen umfassend vor Gefahren zu schützen ist. Die Novelle stellt nun klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Dies mit dem Ziel, den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren.

 

Ihr Recht auf Absicherung einer gesetzeskonformen Beratung

Wir führen die Evaluierung lt. den Anforderungen des ASchG und den Vorgaben des Arbeitsinspektorats durch. Die Dokumentation erfolgt im EvalPsy-Fachleistungsnachweis, der in den Tätigkeitsbericht lt. § 82 b Abs. 3 ASchG integriert wird. Damit wird ein gesetzeskonformer, dem ASchG entsprechender und fachkompetenter Beratungsablauf zur betrieblichen Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung erreicht
. Parallel geben wir Ihnen eine Erklärung zur Qualität des angebotenen Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ab.

  • EvalPsy-Fachleistungsnachweis
  • Anbieter-Erklärung zur Qualität des eingesetzten Testverfahrens

 

Gesetzeskonforme Evaluierung

  • Zuständigkeiten und Arbeitsschritte werden gemeinsam definiert und festlegt
  • Arbeitsplätze aus allen Unternehmensbereichen werden miteinbezogen
  • Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente unter Beachtung der vier Belastungsdimensionen
  • Betriebsrat | Personalvertretung werden in den Evaluierungsprozess mit einbezogen
  • Die Mitarbeiter(innen) werden laufend informiert
  • Erarbeiten von Maßnahmen unter Beachtung der Grundsätze der Gefahrenverhütung inklusive Dokumentation
  • Die Wirksamkeit der Evaluierung wird überprüft und erforderlichenfalls anpasst

 

Der Nutzen einer Evaluierung psychischer Belastungen

  • Mitarbeiter(innen) werden aktiv mit einbezogen. Das wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus.
  • Förderung der Sinnfindung am Arbeitsplatz, weil dadurch die Motivation nachhaltig erweitert wird.
  • Fördert die Leistungsbereitschaft, verringert den Präsentismus und Absentismus im  Unternehmen.
  • Optimierung der Arbeitsabläufe.

 

Die Dokumentation erfolgt im EvalPsy-Fachleistungsnachweis

Textquelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Gesundheit… (Stand: 1.3.2018)

  • Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis der Österreichischen Berufsvertretungen für Psychologie (BÖP und GkPP) ist ein Formular, mit welchem einem Unternehmen die korrekte und vollständige Erbringung von arbeits- und organisationspsychologischen Fachleistungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach ASchG bestätigt werden.
  • Zugleich kann die Unterlage auch in den zusammenfassenden Tätigkeitsbericht nach § 82b Abs. 3 AschG integriert werden. Damit soll ein gesetzeskonformer, dem ASchG entsprechender und fachkompetenter Beratungsablauf zur betrieblichen Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung erreicht werden.
  • Die Evaluierung der psychischen Belastung (ASchG) erfolgt mit Testverfahren, die beim Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) registriert sind. Das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation ist die zentrale, überregionale Informationsinfrastruktur-Einrichtung für die Psychologie in den deutschsprachigen Ländern.

EvalPsy-Fachleistungsnachweis

Quelle: BÖP (Hg.)
EvalPsy-Fachleistungsnachweis 8.4.2015 ASchG