Kassenfinanzierte Psychotherapie
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben Patientinnen / Patienten die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Gesundheitskassen erstatten in einen Teil der Psychotherapie-Kosten.
Ob ein Kostenzuschuss gewährt wird, entscheidet der zuständige Sozialversicherungsträger.
In Kärnten gibt es auch die Möglichkeit, psychotherapeutische Behandlungen für Erwachsene auch als Sachleistung, d.h. ohne Vorfinanzierung oder Zuzahlung der Patientinnen / Patienten, in Anspruch zu nehmen, wenn sie bei der ÖGK Kärnten oder bei der BVAEB versichert sind.
Vor der Inanspruchnahme bzw. spätestens vor der zweiten Sitzung ist eine ärztliche Zuweisung (z. B. Hausarzt) erforderlich.